Baden-Württemberg – Digitalisierungsprämie
KEINE LAUFZEIT ANGEGEBEN – (Aktuell Antragsstopp, Fortführung angekündigt)
Förderleistungen:
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen:
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Strategie und Organisation
Förderberechtigt:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Weniger als 100 Mitarbeiter
Förderhöhe:
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird,
sowie durch einen Tilgungszuschuss - Kredithöhe: 10 TEUR bis 100 TEU
- Der Tilgungszuschuss ist abhängig von der Darlehenshöhe:
- Darlehen von 10 TEUR bis einschließlich 50 TEUR: 5 TEUR
- Darlehen über 50 TEUR: 10 % des Bruttodarlehensbetrags
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