MITTELSTANDSRICHTLINIE – INFORMATIONSSCHUTZ
Freistaat Sachsen
LAUFZEIT – 31.12.2023
Förderleistungen:
Vorhandene Engpässe und Lücken des eigenen Schutzniveaus zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen im Zuge einer stringenten Schutzstrategieabzuleiten.
Förderberechtigt
- KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der Freien Berufe
– weniger als 250 Mitarbeiter
– Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder
– Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
Förderhöhe:
- Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag) Soft-und Hardware
- Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
- Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)
- der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen
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